FAQ zu Immobilien Mallorca
Sie tragen sich mit dem Gedanken auf Mallorca eine Immobilie zu erwerben und haben Fragen zum Ablauf? Oder besitzen Sie bereits eine Immobilie auf Mallorca die Sie veräussern möchten? Fragen tauchen immer wieder auf. Wir hoffen Sie können hier die passende Antwort finden.
Gerne können Sie uns aber auch jederzeit mit Ihrem Anliegen kontaktieren.
Welchen Vorteil bietet mir ein Immobilienberater?
Die Beratung durch einen legal auf Mallorca arbeitenden Immobilienmaklers sollte für Sie eine Grundvoraussetzung sein. Ein offizell registrierter Makler nimmt Ihnen viel Arbeit ab und sorgt für eine kompetente Abwicklung des Kaufprozesses. Die Vorgänge auf Mallorca bei einem Immobilienkauf sind anders als das, was Sie vielleicht aus Deutschland kennen. Ein Immobilienmakler spart Ihnen sehr viel Zeit und Mühe. Er findet die passende Immobilie für Sie und hat auch Zugang zu Objekten, die nicht im Internet angeboten werden.
Wer darf auf Mallorca als Makler arbeiten?
Seit Mai 2024 gilt auf den Balearen ein neues Gesetz für Immobilienmakler. Dieses Gesetz sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit auf dem Immobilienmarkt.
Immobilienmakler müssen in ein offizielles Register eintragen sein und bestimmte Qualifikationen nachweisen. Nur geprüfte und auf Mallorca registrierte Makler dürfen Immobilien auf Mallorca anbieten.
Brauche ich mehrere Immobilienmakler?
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, mehrere Makler zu kontaktieren. Hier auf Mallorca bieten jedoch die meisten Makler die gleichen Objekte an, da es in der Regel keine Maklerexklusivität gibt. Wichtig ist es, dass Sie einen offizellen Makler finden, dem Sie vertrauen können. Auch, wenn Sie ihr Traumobjekt nicht auf unserer Website finden, können wir Ihnen bei der Suche aufgrund unserer umfangreichen Kontakte kompetent zur Seite stehen.
Benötige ich einen Rechtsanwalt?
Einen Rechtsanwalt zu haben ist keine Pflicht beim Immobilienkauf auf Mallorca. Es steht Ihnen frei, einen Anwalt zu nehmen. Wir als Immobilienmakler kümmern uns im Vorfeld des Abschlusses eines Kaufvertrages darum, dass es keine Mängel, wie z.B, fehlende Baugenehmigungen oder illegale Bebauung gibt. Wir überprüfen alle Unterlagen genau und begleiten Sie während des gesamten Kaufprozesses und auch danach. Wir empfehlen unseren Kunden jedoch grundsätzlich immer einen Anwalt zu beauftragen, der den Kaufprozess begleitet.
Bekomme ich eine Finanzierung in Spanien?
In Spanien sind Hypotheken sehr gefragt, da die Zinsen niedrig sind und Hypotheken steuerliche Vorteile haben können. Als Ausländer haben Sie die Möglichkeit bis zu 70% des Schätzwertes einer Liegenschaft finanziert zu bekommen. Alle Kosten der Hypothekenbestellung müssen aktuell von der Bank bezahlt werden.
Was ist eine NIE Nummer?
Die NIE Nummer (Numero de Identificación de Extranjeros) ist eine multifunktionale Identifikations- und Steuernummer in Spanien. Diese gilt nur für Ausländer und auch nur Ausländer können diese beantragen. Die NIE Nummer wird benötigt, wenn Sie in Spanien Eigentum kaufen möchten oder nach Spanien auswandern. Auch für Verträge (Kontoeröffnungen, Handyverträge etc.) benötigen Sie die NIE.
Was ist ein Optionsvertrag?
Bei Abschluss eines Optionsvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht an Dritte zu verkaufen. In der Regel zahlt der Käufer 10% des Kaufpreises für diese Option. Der Käufer kann sich so die Möglichkeit offenhalten, ggf. aus dem Geschäft auszusteigen. Sollte der Käufer zurücktreten, besteht der Verkäufer in der Regel auf den Behalt der gezahlten Optionsprämie.
Was ist ein notarieller Kaufvertrag?
Eine notarielle Beurkundung muss stattfinden, um eine Eintragung ins Grundbuch zu gewährleisten. Dieser notarielle Kaufvertrag wird escritura publica genannt.
Die Notarurkunde erhält eine Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Ebenfalls wird dadurch sichergestellt, dass man keine Schulden (Belastungen) vom Vorbesitzer übernimmt. Der Notar sendet dem Eigentumsregister die Beurkundung per Email oder Fax um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer kann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.
Wer bezahlt die Maklerprovision?
Die Maklerprovision (Courtage) wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt, die Höhe beträgt in der Regel zwischen 5% und 6% des Kaufpreises (zzgl. Mehrwertsteuer). Die Provision wird nicht zusätzlich zum ausgewiesenen Preis der Immobilie berechnet, sondern ist in dieser Summe enthalten. Nach Absprache oder in Ausnahmefällen kann die Provision auch vom Käufer bezahlt werden.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Als Käufer von Immobilien auf Mallorca gibt es eine Reihe von Kosten, die Sie zusätzlich zum Immobilienpreis zahlen müssen. Grob geschätzt liegen diese Erwerbsnebenkosten insgesamt bei etwa 11% - 13% des Kaufpreises. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Steuern und Kosten für Immobilienmakler, Anwalt, Steuerberater, Notar sowie den Gebühren der Ämter.
Alles über Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf
Wie hoch sind die Steuern beim Kauf?
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie Mehrwertsteuer (IVA) oder Grunderwerbsteuer (ITP) entrichten.
Mehrwertsteuer: Bei einem erstmaligen Kauf einer Immobilie wird die Mehrwertsteuer (IVA) entrichtet. Bei einer Immobilie mit Garagenstellplätzen müssen Sie vom Kaufpreis 10% versteuern. Bei einem Kauf von einem Grundstück oder Gewerbeimmobilien belaufen sich die Steuern auf 21%. Bei Immobilienkäufen die Mehrwertsteuerpflichtig sind fällt zusätzlich eine Stempelsteuer in höhe von 1,5 % bis 2% an (Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte).
Der Kauf einer gebrauchten Immobilie unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP). Der aktuelle (2023) Grunderwerbsteuersatz für die Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) ist gestaffelt:
- Für den ersten Teil des Kaufpreises bis 400.000 €: 8%
- Für den Teil des Kaufpreises zwischen 400.001 € und 600.000 €: 9%
- Für den Teil des Kaufpreises zwischen 600.001 € und 1.000.000 €: 10%
- Für den Teil des Kaufpreises ab 1.000.001 € bis 2.000.000 €: 12%
- Für den Teil des Kaufpreises ab 2.000.001 €: 13%
Die Steuer ist innerhalb von 30 Tagen nach Eigentumsübertragung zu zahlen.
Alles über Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf
Welche jährlichen Steuern gibt es?
Grundsteuer: Die Grundsteuer (IBI- Impuesto sobre Bienes Inmuebles) wird jährlich zum Jahresende entrichtet. Diese liegt spanienweit zwischen 0,4% und 1,1% des Katasterwertes bei erschlossenen Grundstücken, der genaue Wert ist jedoch abhängig von der zuständigen Gemeinde. Bei unerschlossenen Grundstücken zahlt man zwischen 0,3% und 0,9%.
Einkommenssteuer: Wenn die Immobilie selbst genutzt wird, auch nur zu Ferienzwecken, zahlt man eine Einkommenssteuer (IRPF – Impuestos sobre la Renta de la Persona Física). Die Steuer beträgt 19% auf 1,1% des Katasterwertes.
Vermögenssteuer: Nichtresidenten zahlen zwischen 0,2% und 2,5% Vermögensteuer. Die Vermögenssteuer für Residenten auf den Balearen liegen bei 0,28% bis 3,45%.
Wertzuwachssteuer: Beim Verkauf muss eine Wertzuwachssteuer (Plusvalia) gezahlt werden. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs eines Objektes, besteuern die Gemeinden den Wertzuwachs eines Grundstücks.