Darf ich auf meinem Grundstück einfach Reben pflanzen?
Eine Genehmigung ist grundsätzlich für jede Neuanpflanzung nötig – mit einer Ausnahme: Flächen bis 0,1 ha (1.000 m²), deren Ertrag ausschließlich dem Eigenverbrauch dient (kein gewerblicher Weinverkauf durch den Bewirtschafter), sind genehmigungsfrei (Art. 5.5 Real Decreto 1338/2018). Oberhalb dieser Bagatellgrenze oder bei jeder kommerziellen Nutzung – auch innerhalb einer DO/IGP, sobald unter der Bezeichnung vermarktet werden soll – ist unabhängig von der Größe stets eine Genehmigung erforderlich.
Was unterscheidet eine DO von einer IGP?
Eine Denominación de Origen (DO) unterliegt strengeren Vorgaben zu Gebiet, Rebsorten und Erträgen als eine Indicación Geográfica Protegida (IGP), die mehr Spielraum lässt.
Liegt jede Finca mit Weinberg automatisch in einem geschützten Gebiet?
Nein. Es gibt auch Weinbau außerhalb der vier geschützten Zonen – dort gelten jedoch nicht die Vorteile einer DO/IGP-Kennzeichnung.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft zu einer konkreten Fläche?
Verbindlich sind ausschließlich die zuständigen Behörden bzw. der jeweilige Consejo Regulador. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
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Sprechen Sie mit unserem Team von Luxury Estates Mallorca | Christie's International Real Estate – wir kennen die Regionen, die Ansprechpartner und die Fragen, die vor dem Kauf zu klären sind.
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Quellen: Govern de les Illes Balears (Servicio de Control y Calidad Agroalimentaria), Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación (MAPA), Boletín Oficial del Estado (BOE).
Autor: Luxury Estates Mallorca · Aktualisiert am 18. September 2026