FAQ
Wer, Wie, Was, Wo

FAQ zu Immobilien Mallorca

Die Beratung eines professionellen Immobilienmaklers nimmt Ihnen viel Arbeit ab und sorgt für eine kompetente Abwicklung des Kaufprozesses. Die Vorgänge auf Mallorca bei einem Immobilienkauf sind anders als das, was Sie vielleicht aus Deutschland kennen. Ein Immobilienmakler spart Ihnen sehr viel Zeit und Mühe. Er findet die passende Immobilie für Sie und hat auch Zugang zu Objekten, die nicht im Internet angeboten werden.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, mehrere Makler zu kontaktieren. Hier auf Mallorca bieten jedoch die meisten Makler die gleichen Objekte an, da es keine Maklerexklusivität gibt. Wichtig ist es, dass Sie einen professionellen Makler finden, dem Sie vertrauen. Auch, wenn Sie ihr Traumobjekt nicht auf unserer Website finden, können wir Ihnen bei der Suche aufgrund unserer umfangreichen Kontakte kompetent zur Seite stehen.

Einen Rechtsanwalt zu haben ist keine Pflicht beim Immobilienkauf auf Mallorca. Es steht Ihnen frei, einen Anwalt zu nehmen. Wir als Immobilienmakler kümmern uns im Vorfeld des Abschlusses eines Kaufvertrages darum, dass es keine Mängel, wie z.B, fehlende Baugenehmigungen oder illegale Bebauung gibt. Wir überprüfen alle Unterlagen genau und begleiten Sie während des gesamten Kaufprozesses und auch danach. Sollten Sie dennoch einen Anwalt hinzu ziehen wollen, werden wir Ihnen bei der Wahl gern behilflich sein.

In Spanien sind Hypotheken sehr gefragt, da die Zinsen niedrig sind und Hypotheken steuerliche Vorteile haben können. Als Ausländer haben Sie die Möglichkeit bis zu 70% des Schätzwertes einer Liegenschaft finanziert zu bekommen. Alle Kosten der Hypothekenbestellung müssen aktuell von der Bank bezahlt werden.

Die NIE Nummer (Numero de Identificación de Extranjeros) ist eine multifunktionale Identifikations- und Steuernummer in Spanien. Diese gilt nur für Ausländer und auch nur Ausländer können diese beantragen. Die NIE Nummer wird benötigt, wenn Sie in Spanien Eigentum kaufen möchten oder nach Spanien auswandern. Auch für Verträge (Kontoeröffnungen, Handyverträge etc.) benötigen Sie die NIE.

Bei Abschluss eines Optionsvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht an Dritte zu verkaufen. In der Regel zahlt der Käufer 10% des Kaufpreises für diese Option. Der Käufer kann sich so die Möglichkeit offenhalten, ggf. aus dem Geschäft auszusteigen. Sollte der Käufer zurücktreten, besteht der Verkäufer in der Regel auf den Behalt der gezahlten Optionsprämie.

Eine notarielle Beurkundung muss stattfinden, um eine Eintragung ins Grundbuch zu gewährleisten. Dieser notarielle Kaufvertrag wird escritura publica genannt.

Die Notarurkunde erhält eine Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Ebenfalls wird dadurch sichergestellt, dass man keine Schulden (Belastungen) vom Vorbesitzer übernimmt. Der Notar sendet dem Eigentumsregister die Beurkundung per Email oder Fax um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer kann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.

Die Provision (Courtage) wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt, die Höhe beträgt 5% bis 6% des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Nach Absprache oder in Ausnahmefällen kann die Provision auch vom Käufer bezahlt werden.

Als Käufer von Immobilien auf Mallorca gibt es eine Reihe von Kosten, die Sie zusätzlich zum Immobilienpreis zahlen müssen. Grob geschätzt liegen diese Erwerbsnebenkosten insgesamt bei etwa 10% - 12% des Kaufpreises. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Steuern und Kosten für Immobilienmakler, Anwalt, Steuerberater, Notar sowie den Gebühren der Ämter.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie Mehrwertsteuer (IVA) oder Grunderwerbsteuer (ITP) entrichten.

Mehrwertsteuer: Bei einem erstmaligen Kauf einer Immobilie wird die Mehrwertsteuer (IVA) entrichtet. Bei einer Immobilie mit Garagenstellplätzen müssen Sie vom Kaufpreis 10% versteuern. Bei einem Kauf von einem Grundstück oder Gewerbeimmobilien belaufen sich die Steuern auf 21%.

Grunderwerbssteuer: Bei Wiederverkaufsimmobilien fällt Grunderwerbsteuer (ITP) an.
- die ersten 400.000 € vom Kaufpreis werden mit 8 % versteuert
- zwischen 400.000 € und 600.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 9 %
- der Betrag zwischen 600.000 € und 1.000.000 € wird mit einem Steuersatz von 10 % besteuert
- ein Kaufpreis über 1.000.000 € wird mit 11 % besteuert

Die Steuer ist innerhalb von 30 Tagen nach Eigentumsübertragung zu zahlen.

Grundsteuer: Die Grundsteuer (IBI- Impuesto sobre Bienes Inmuebles) wird jährlich zum Jahresende entrichtet. Diese liegt spanienweit zwischen 0,4% und 1,1% des Katasterwertes bei erschlossenen Grundstücken, der genaue Wert ist jedoch abhängig von der zuständigen Gemeinde. Bei unerschlossenen Grundstücken zahlt man zwischen 0,3% und 0,9%.

Einkommenssteuer: Wenn die Immobilie selbst genutzt wird, auch nur zu Ferienzwecken, zahlt man eine Einkommenssteuer (IRPF – Impuestos sobre la Renta de la Persona Física). Die Steuer beträgt 19% auf 1,1% des Katasterwertes.

Vermögenssteuer: Nichtresidenten zahlen zwischen 0,2% und 2,5% Vermögensteuer. Die Vermögenssteuer für Residenten auf den Balearen liegen bei 0,28% bis 3,45%.

Wertzuwachssteuer: Beim Verkauf muss eine Wertzuwachssteuer (Plusvalia) gezahlt werden. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs eines Objektes, besteuern die Gemeinden den Wertzuwachs eines Grundstücks.

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